Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Windenergieanlagen, b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.