Der Vorstand besteht aus einer Person. Dieser vertritt die Genossenschaft allein. Er ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a) Landwirtschaftliche Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, b) Handel, Absatz und Vermarktung der pflanzlichen und tierischen landwirtschaftlichen Produkte, c) Forschung, Entwicklung und Zucht neuer landwirtschaftlicher Produkte, die Pflege und Erhaltung alter Arten und Samen, d) Unternehmensberatung zu landwirtschaftlichen Betriebsabläufen, zu gesunder Ernährung und zur Pflege und Erhaltung traditioneller Arten, e) Innerhalb der Entfaltung des gemeinsamen Geschäftsbetriebes fördert die Genossenschaft die Mitglieder durch Ein- und Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs als Einkaufs- und Liefergenossenschaft
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 80 Prozent der gezeichneten Geschäftsanteile