Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Förderung der Mitglieder durch die Unterstützung ihrer Beratungs- und Akquise Tätigkeit bei der Begleitung von Neugründungen im Gesundheits-, Life Science- und Gesundheitstechnologiebereich