Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens sind die Koordinaten der Netzwerkaktivitäten und Umsetzung von Maßnahmen zur gemeinschaftlichen Markterkundung und -erschließung. (3) Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt. (4) Der Geschäftsbetrieb mit Nichtmitgliedern ist zulässig. (5) Die Genossenschaft kann Niederlassungen und Zweigstellen errichten und sich im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG an Unternehmen beteiligen.