Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.