Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses alllein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch die Zurverfügungstellung von guten und sicheren Arbeitsplätzen sowie die Gesundheitsvorsorge mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Genossenschaft erbringt primär Beratungsleistungen und mit diesen verbundenen Dienstleistungen jeder Art für Unternehmen, insbesondere unter Einbeziehung der Arbeitsleistung der Mitglieder. Sie erforscht und bewahrt das internationale, insbesondere europäische Kulturgut, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik.