Die Genossenschaft wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam oder von einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es alleinvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a) die gute, sichere, sozial verantwortbare sowie lebensgerechte Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft; b) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; c) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; d) Projektentwicklung für Neu- und Altbauten sowie für Baudenkmale; e) Haus- und Grundstücksverwaltung eigener Objekte; f) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.