Ist nur ein Mitglied des Vorstands bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Mitglieder des Vorstands bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei von ihnen oder durch einen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Dienstleistungserbringung in den Bereichen Beratung, Bewegung, Entwicklung und Unterstützung