| Gegenstand | 1. Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft und/oder des Erwerbs der Mitglieder und/oder die Förderung der sozialen und/oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. 2. Die Entwicklung, Umsetzung und Erforschung nachhaltiger Lebensweisen. Sie fördert ihre Mitglieder durch die Versorgung mit nachhaltigem Wohn- und Lebensraum, der kulturell, gesundheitlich, sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig gestaltet werden woll. 3. Dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnversorgung. 4 Hierfür kann die Genossenschaft alle im Bereich der Entwicklung und Instandhaltung der Gebäudeanlagen und ihrer Infrastruktur sowie alle für die Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Sie kann Bauten aller Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften und betreuen. 5. Sie kann kulturelle, gesundheitliche, soziale, ökologische und ökonomische Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen und betreiben, sowie alle Tätigkeiten der Genossenschaft wissenschaftlich begleiten lassen. 6 Insbesondere kann die Genossenschaft ein Tagungshaus, ein Kulturzentrum, eine Selbstversorgerküche, ein Café oder andere gemeinschaftliche Geschäftsbereiche entwickeln und betreiben. 7 Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. 8 Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. |