Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses gerichtlich und außergerichtlich die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten diese die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Die Förderung des Erwerbs ihrer Mitglieder durch die gemeinsame Bearbeitung von Planungs- und Beratungsaufträgen für Gebäude, Gemeinden, Siedlungen und Baugruppen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.