Alle Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, oder der Wirtschaft der Mitglieder, sowie der sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist: a. Vermietung und Verpachtung von Anlagegütern; b. Einkauf und Verkauf von Lebensmitteln, sowie Vertrieb und Beratung von Nahrungsergänzungsmittel; c. Vollbringung von allgemeinen Bürodienstleistungen im privaten und gewerblichen Bereich; d. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen; e. kulturelle und soziale Geschäftsgegenstände zur Pflege Entwicklung/Weiterentwicklung und Gestaltung der verschiedensten Bereiche in unterschiedlichen Ländern.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile.