| Gegenstand | Der Zweck der Genosenschaft ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Förderung erfolgt als Wohnungsgenossenschaft durch die Schaffung und Bereitstellung von gemeinschaftlichem Wohnraum. Der Gegenstand der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung. Die Genossenschaft fördert insbesondere gemeinschaftliches, generationenübergreifendes, selbstbestimmtes und selbstverwaltetes Wohnen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, kulturelle, gesundheitliche und wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen. In der Gemeinschaft wohnende Mitglieder, die pflegebedürftig werden, sollen so lange wie möglich in der Gemeinschaft wohnen können. Um dies zu ermöglichen, kann die Genossenschaft ambulant betreute Einzelpflege, ambulant betreute Wohngruppen sowie außerklinische Intensivpflege organisieren, incl. herrichten, kaufen oder mieten von Räumlichkeiten oder Immobilien. Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient. |