| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, sowie der sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstände des Unternehmens sind: a) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, bewirtschaften, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Dabei Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten entwickeln. b) Erwerb, Verwaltung und Betreiben von Anlagegütern. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Personen, die für die Nutzung oder Produktion der Güter und die Nutzung oder Erbringung der Dienste der Genossenschaft nicht in Frage kommen, können als investierende Mitglieder zugelassen werden. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |