Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
die Etablierung einer Genossenschaft zur Förderung der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder mittels der Entwicklung einer Kultur psychosozialer Gesundheit unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Förderung der Resilienz, ganzheitlicher Prävention der Gesundheit, nebst Betreibung eines Weiterbildungs- und Seminarbetriebes, einschließlich Vermietung und Verpachtung der in die Genossenschaft eingebrachten Wohn- und sonstige Immobilien/Liegenschaften sowie der eigenen Vermögensverwaltung. Die Erbringung von Vertriebs- und Buchhaltungsdiensten sowie Dienstleistungen aller Art, soweit gesetzlich zulässig, sind inkludiert. Es wird bei allen Maßnahmen die Durchführung von kulturellen Zielen zur methodisch ganzheitlichen Ertüchtigung der Teilnehmer angestrebt.