Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam oder von einem Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) Planung, Erstellung und Betrieb von Anlagen zur regnerativen Energieerzeugung. Es kann in allen Bereichen tätig werden, die einer umweltfreundlichen Energieversorgung dienlich sind. b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. c) Projektentwicklung und -begleitung sowie die Geschäftsbesorgung für private und öffentliche Auftraggeber sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. d) Die Verwaltung eigenen Vermögens.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile.