Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Sie müssen Mitglieder der Genossenschaft sein.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Statut vom 06.12.1908 zuletzt geändert am 04.12.2001
Eintragungstext
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7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragungstext
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7
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Satzungsänderung Blatt 173 ff. d. A.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 01.12.2005 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 42 (Bekanntmachungen) und § 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 29.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§2 (Zweck und Gegenstand),4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung), 8 (Übertragung der Geschäftsguthaben), 11(Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und -guthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Vertretung), 23 (Augaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), §32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 und 39 (Jahresabschlüsse), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) beschlossen. §30 wurde neu eingefügt..
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Fall 4
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 29.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1. genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk des Amtsgerichts Bad Vilbel. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen. 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Auf 300,00 EUR (Haftsumme) beschränkte Nachschusspflicht.