Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. die Verwaltung, Organisation, An- und Verkauf, Leasing, von Medizintechnik, sowie medizinischen Artikeln aller Art; b. der Einkauf und Verkauf von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken, Feinkosthandel, sowie Vertrieb und Beratung von Nahrungsergänzungsmitteln; c. die Fortbildung, Seminare, Lehrgänge über integrative, ganzheitliche Medizin; d. Vermietung und Verpachtung von Anlagegütern; e. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Das Mindestkapital beträgt 60% der eingezahlten Geschäftsanteile.