| Gegenstand | Die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, die Großhandelstätigkeit zum Zwecke der Beschaffung aller für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder erforderlichen Waren (beispielsweise Hygiene-, Pflege-, und Reinigungsprodukte, -geräte, und -maschinen, Inkontinenz- und Altenpflegeprodukte), der Abschluss von Verträgen über Ein- und Verkauf zugunsten der Mitglieder, der Abschluss von Vereinbarungen und die Delkredereübernahme für die Mitglieder gegenüber Vertragslieferanten sowie die Übernahme von Dienstleistungen, die der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitglieder dienen. Die Genossenschaft ist darüber hinaus berechtigt, im eigenen Namen Verträge im Bereich des Ein- und Verkaufs und des Warenbesatzes sowie Kooperationsvereinbarungen mit Kunden und Lieferanten abzuschließen. Die Genossenschaft kann Hygiene-, Pflege-, und Reinigungsprodukte, -geräte und -maschinen, Inkontinenz- und Altenpflegeprodukte unter Eigenmarken herstellen lassen und die unter den Eigenmarken hergestellten Produkte vertreiben. Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Personen, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ist zulässig, sofern zuvor eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen der Genossenschaft und dem Nichtmitglied geschlossen wird. |