Statut vom 27.02.1982 zuletzt geändert am 17.11.1997
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 29.11.1982
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Jahreshauptversammlung vom 26.06.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 29, 31, 32, 33, 34, 37 und 40 beschlossen.
Abruf Uhrzeit
12:11:16
Abruf Datum
2025-01-30
Letzte Eintragung
2024-09-11
Anzahl Eintragungen
8
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2021-06-22
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1982-02-27
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Bau- und Wohngenossenschaft Wolfgang-Borchert-Siedlung e.G.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich die Genossenschaft.
Gegenstand
Zweck und Gegenstand 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft bewirtschaftet die von ihr errichteten Wohnungen und Reihenhäuser in Hamburg- Alsterdorf (Wolfgang-Borchert-Siedlung, am Irma-Sperling-Weg und Maienweg). Sie überläßt diese Wohneinheiten zu angemessenen Preisen den Mitgliedern. Hierzu gehört auch die Errichtung und Bewirtschaftung von Gemeinschaftsanlagen und Wohnfolgeeinrichtungen. 3. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich ausschließlich auf den in § 2, Abs. 2 genannten Zweck. Er kann nicht erweitert werden. 4. Die Bewirtschaftung von Wohnraum bewerkstelligen die Mitglieder gemeinsam. Ziel der Genossenschaft ist es, den Mitgliedern Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nutzung des genossenschaftlichen Wohnraums und der Gemeinschaftsanlagen durch Selbstbestimmung und -verwaltung zu ermöglichen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist grundsätzlich nicht zugelassen. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Mitgliederversammlung.