Satzung vom 15.12.1901 zuletzt geändert am 17.08.2000
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 22.01.1902
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 26.06.2003 hat eine Änderung des Statuts in § 21 Abs. 1 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl. 122 SB 7
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2008 hat eine Änderung des Statuts in §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 25, 27, 28, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 und 45 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2019 hat eine überwiegende Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand besteht aus mindestens 2, maximal 3 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute und sichere Wohnungsversorgung der Mitglieder. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsfesetzes übernehmen. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Freie und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Bundesländer. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.