Satzung vom 04.05.1892 zuletzt geändert am 25.05.1999
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Durch Beschluß der außerordentlichen Vertreter- Versammlung vom 03. März 1975 ist die Genossenschaft Baugenossenschaft Unterelbe eingetragene Genossenschaft Sitz; Hamburg, als übertragende Genossenschaft nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Februar 1975 mit dieser Genossenschaft verschmolzen worden
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
4
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme solcher, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen ( § 30 Abs. 11) in der Zeitschrift des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft e.V.," Die Wohnungwirtschaft", veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem im vorstehenden Absatz 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht; bis die Vertreterversammlung ein anderes Blatt bestimmt hat und eine entsprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist,
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1892
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 24.05.2004 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 6, 10, 11, 16, 17, 19, 22, 23, 24, 25, 33, 34, 35, 37, 40 und 44 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Beschluss Bl.132-138, 146-158 Sonderband 14
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 22.05.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 02.06.2010 hat eine Änderung des Statuts in § 28 (n) und 39 Abs. (3) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 24 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 31.05.2018 hat eine Änderung der Satzung in §§ 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 40, 42 und 43 beschlossen.
Der Vorstand besteht aus zwei bis drei Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen vertretungsberechtigt.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied (018)
Prokura › … › Code
002
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist überwiegend die Förderung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder sowie der Betrieb einer Spareinrichtung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Darüber hinaus kann sie alle Geschäfte betreiben, die zur Förderung der Mitglieder geeignet sind. Sie kann auch Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen ausgegeben werden. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nach den von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 28 zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 3.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Die Nachschusspflicht der Genossen ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt EUR 150,-- je Geschäftsanteil bis zu insgesamt sechs Geschäftsanteilen.