Statut vom 18.11.1875 zuletzt geändert am 23.05.2000
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
3
Eintragungsart
Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
(1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung ders Aufsichtsrates vom Vorsitzer oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen werden mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung und solcher, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen, im Mitteilungsblatt des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft e.V. "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht. (3) Sind Bekanntmachungen in dem in § 44 ABs. 2 genannten Blatt nicht zu erreichen, so werden sie in einem vom Registergericht zu bestimmenden Blatt veröffentlicht, bis die Vertreterversammlung eine anderes Blatt bestimmt hat und eine entstprechende Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister eingetragen ist.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 26.11.1875
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Eintragung Nr. 1 Spalte 2a) vom 12.06.2002 von Amts wegen berichtigt.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2008 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 8, 13, 33, 34 und 36 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 26.02.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 3, 6, 10, 11, 13, 22, 23, 25, 26, 31, 33, 34, 35, 40, 43 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 15.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 16, 17, 20, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 32a, 32b, 33, 34, 34a, 34b, 35, 36, 37, 39, 41, 43 und 44 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Eintragung Nr. 33 Spalte 3 vom 18.12.2000 von Amts wegen berichtigt.
Abruf Uhrzeit
19:53:51
Abruf Datum
2025-01-25
Letzte Eintragung
2023-10-25
Anzahl Eintragungen
18
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2023-06-15
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1875-11-18
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Willenserklärungen sind für die Genossenschaft rechtsverbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen abgegeben werden. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Gesamtprokura mit einem Vorstandsmitglied einschließlich der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gegenstand
(1) Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie Laden und Räume für Gewerbebetriebe, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Beteiligungen sind zulässig. (3) Außerdem kann sie im Rahmen der Absätze (1) und (2) alle im Bereich des Städtebaus für die Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. (4) Die Genossenschaft ist frei von Einflüssen parteipolitischer, religiöser sowie sonstiger Organisationen und Interessenverbände. (5) Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzungsbestimmungen und der für die Wohnungswirtschaft geltender Rechtsvorschriften gleiche Rechte. (6) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Die Mitglieder haften mit dem Geschäftsanteil. Darüber hinaus haben sie im Falle der Insolvenz der Genossenschaft Nachschüsse bis 600,00 EUR zu leisten.