| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand der Genossenschaft ist insbesondere das Schaffen von gemeinsam genutzten Infrastrukturen und Bündelung von Interessen der Mitglieder als Leistungserbringer gegenüber Leistungsempfängern am Gesundheitsmarkt. Die zugelassenen Leistungserbringer, welche Mitglied der Genossenschaft sind, behandeln vorrangig Patienten auf eigene Rechnung, welche Mitglieder der Deutschen Patientengenossenschaft sind. Die Genossenschaft vermittelt den Mitgliedern Leistungserbringer und sorgt für eine effiziente und sozialverantwortbare Versorgung der Mitglieder der Deutschen Patientengenossenschaft am Gesundheitsmarkt. Weiterhin erbringt die Genossenschaft verschiedene Dienstleistungen am Gesundheitsmarkt, das reicht u.a. von der Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen, die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von IT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits-, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personal -Konzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Leistungserbringer, Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Weitere Gegenstände der Genossenschaft sind a) die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; b) alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; c) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen. |