| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Es bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates für a) Investitionen ab 5.000,00 EUR oder Aufnahme von Krediten, b) Abschlüsse von Miet-, Pacht-, oder Leasingverträgen sowie anderen Verträgen mit wiederkehrenden Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren und/oder einer jährlichen Belastung von mehr als 1.500,00 EUR, c) die Errichtung und Schließung von Filialen, d) die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, e) das Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten an externe Dienstleister oder Tochtergesellschaften, f) sämtliche Grundstücksgeschäfte, g) Erteilung von Prokura, h) die Aufstellung und Änderung der Geschäftsführung durch den Vorstand , i) die Ausschüttung einer Rückvergütung, j) die Verwendung von Rücklagen |