| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder. Sie tut dies insbesondere durch Stärkung der kulturellen, sozialen und sportlichen Aktivitäten des Fußball-Clubs St. Pauli von 1910 e.V. (im Folgenden: FCSP Verein), wobei maßgeblich die wirtschaftliche und sonstige Unabhängigkeit des FCSP Vereins gewährleistet und gefördert werden soll. (2) Unternehmensgegenstande der Genossenschaft sind: a) Bau, Erwerb, Erhalt, Optimierung, Betrieb, Verwertung/Vermietung von Sport- und Veranstaltungsstätten sowie damit verbunden Beteiligungen an Gesellschaften b) die Entwicklung des Sports, insb. auch die Professionalisierung von Sport außerhalb des Herrenfußballs, durch 1. Vermarktung, 2. Verbesserung von Spiel- und Trainingsstätten, 3. finanzielle und ideelle Unterstützung von Sportler*innen, 4. Kooperationen mit und Beteiligungen an Gesellschaften und gemeinnützigen Organisationen c) Förderung von sozialen, kulturellen, nachhaltigen und anderen gemeinnützigen Projekten, z.B. durch Gründung von, Kooperationen mit und Beteiligungen an Gesellschaften und gemeinnützigen Organisationen, insbesondere im Stadtteil Hamburg-St. Pauli. (3) Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |