Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Zweck dieser Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder, Verbesserung ihrer Vitalität, der Erhaltung und Regeneration der körperlichen und geistigen Gesundheit durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Die Förderung der Mobilität, Engergieversorgung der sozialen, kulturellen und interkulturellen Belange der Mitglieder und Austausch mit anderen Völkern und Nationen durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb. Zudem sollen bezahlbares Wohnen und die Stärkung des Familienzusammenhaltes, die Fort- und Weiterbildung sowie die Persönlichkeitsentwicklung in allen Lebensbereichen gefördert werden. Gegenstand des Unternehmens ist a) die Administration, Entwicklung, Vertrieb, Promotion, Installation und Dienstleistung aller Art im Bereich medialer Übewachung- und Sicherheitssystemen. b) Die gute, sichere sozial verantwortbare und lebensgerechte Wohnungsversorgung und Einkaufsvorteile der Mitglieder der Genossenschaft. c) Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und wirtschaftlicher, kulturellen und sozialen Einrichtungen.