Ist ein Vorstand bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstände die Genossenschaft gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstände des Unternehmens sind: a. Die Genossenschaft führt Unternehmensberatung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung durch. b. Die Genossenschaft bietet Coachings sowie Beratungen im Bereich des E-Commerce an. c. Die Genossenschaft bietet online Print-on-Demand-Services an und verkauft und erstellt in diesem Umfang individualisierte Produkte. d. Der Verkauf von immateriellen Gütern oder Dienstleistungen in digitaler Form. e. Der Vertrieb von Photovoltaikanlagen und Photovoltaikkomponenten sowie die damit verbundene Beratung und Planung von Solaranlagen und deren Installation, Wartung und Reparatur. f. Die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. g. Die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens. h. Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der Entfaltung eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes und der Förderung daraus im Wesen einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.