Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen als Produktivgenossenschaft, insbesondere a) Beratung, Betreuung und Entwicklung von Bauprojekten im Rahmen von energieeffizienter, antiallergener und nachhaltiger Bauweise; b) Beratung und Betreuung von Bauherren bei der Auswahl von nachhaltigen Baustoffen, Oberflächen, Haustechnik, Küchen- und Badausstattung; c) Schulungen und Seminare für Kunden; sowie als Energiegenossenschaft im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von Photovoltaikanlagen