Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) Entwurf und Realisierung von Webseiten und Webdesign; b) Online-Marketing und Entwurf von Online-Marketing Strategien; c) Beratung in den Bereichen Digitalisierung und Marketing; d) Leistungsvermittlung und Networking in den Bereichen Webdesign, Digitalisierung und Marketing.