Die Genossenschaft wird durch ein Vorstandsmitglied, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder bestellt sind, in Gemeinschaft mit dem anderen Vorstandsmitglied vertreten.
Gegenstand
a) die Errichtung, der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, einschließlich der Übernahme aller im Bereich der Wohungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hier zugehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen; b) die Vermietung von Ladenflächen und Räumlichkeiten für Gewerbebetriebe; c) die Errichtung und Bewirtschaftung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Einrichtungen nebst Erbringung entsprechender Dienstleistungen.