Satzung vom 03.09.2010 und Änderung vom 02.12.2010
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 15.03.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 - 5, 9, 11 - 13, 15 - 19, 21 - 33, 35, 36, 38, 40, 43 - 45, 47, 48 und 50 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 23.07.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 02.09.2021 hat im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens die Neufassung der Satzung , insbesondere die Änderung des § 2 beschlossen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Wurde nur ein Mitglied zum Vorstand bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Der Aufsichtsrat kann einem Vorstand die Alleinvertretungsbefugnis erteilen und ihn von der Beschränkung des § 181 2. Alternative BGB befreien.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist es, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder und investierenden Mitglieder oder deren soziale, ökologische oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. (2) Unsere Vision ist eine Welt, in der die Wirtschaft dem Wohle des Mensen dient und nachhaltig mit den Ressourcen der Natur umgeht. Ziel der Genossenschaft ist es an einer Gesellschaftsordnung mitzuwirken, die Wirtschaft, Mensch und Umwelt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander sieht. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Förderung von finanziell und sozial bedürftigen Menschen sowie die Verbesserung der sozialen und ökölogischen Lebensbedingungen aller Menschen. Dazu möchte die Genossenschaft insbesondere Social Business fördern und unterstützen. Ein Social Business ist ein Unternehmen das soziale und/oder ökologische Herausforderungen nachhaltig gestaltet und erwirtschaftete Gewinne zur Lösung von sozialen und/oder ökologischen Herausforderungen (innerhalb oder außerhalb des Social Business) einsetzt. Ziel ist es mit Partnern optimale Social Business in diesem Sinne aufzusetzen, zu betreiben und hierfür modular das entsprechende Know-How, unternehmerische und Managementkapazitäten und passende Finanzierungen zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln. Dies wird u.a. verwirklicht durch: a. Beratung von Social Busieness ggf. unter Einschaltung oder Vermittlung von Partnern, insbesondere zur Schärfung und Überprüfung ihres sozialen Zwecks, Unterstützung zur Erstellung von Businessplänen sowie bei Fragen sinnvoller rechtlicher Gestaltungen und bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit durch Innovations- bzw. Kooperationsprojekte. b. Unterstützung und Beratung von Social Business im Hinblick auf deren Strukturen und Abläufe sowie der Eigenkapitalbeschaffung bzw. der Konzeption und Umsetzung nachhaltiger Finanzierungskonzepte. c. Investiton eingener Mittel in geeignete Social Business bzw. Gründung und Betrieb einer Social Business mit geeigneten Partnern. d. Zusammenarbeit mit Unternehmen und Initiativen in den Bereichen innovativer Wohnprojekte, Bildungsprojekte, regenerative Energieerzeugung, Projekte der Armutsbekämpfung wie z. B. Mikrofinanzierung, Bildung sowie ökologische Land- und Forstwirtschaft. (3) Die Genossenschaft ist ein Social Business im o.g. Sinne. Bezogen auf den Unternehmenszweck und den Unternehmensgegenstand bedeutet dies , dass sie finanziell nachhaltig arbeitet und Gewinne unter Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung, Rückvergütung und Gewinnverteilung für die investierenden Mitglieder und Mitglieder zur Erreichung der beschriebenen Unternehmensgegenstände thesauriert werden. Darüber hinaus erzielte Gewinne sind so durch die Genossenschaft zu verwenden, dass sichergestellt ist, dass sie im Sinne der beschriebenen Unternehmensziele verwendet werden. Sollte bei der Vermögensverwaltung der eigenen Mittel die Investition in geeignete Social Businesse nicht möglich sein, so ist auch eine Investition in nachhaltige, ökologische oder soziale Investments möglich. (4) Die Genossenschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die zur Förderung -unmittelbar oder mittelbar - des Zweckes bzw. des Gegenstandes der Genossenschaft gem. dem Inhalt dieses § geeignet sind. Die Genossenschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen oder diese führen, soweit diese gemeinwohlorientiert arbeiten, als Social Business aufgestellt sind und ähnliche Ziele wie die Genossenschaft verfolgen. Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft kann auf Personen, welche nicht Mitglieder der Genossenschaft sind, ausgedehnt werden.