| Eintragungstext | | Text | Das Mindestkapital, dass durch Rückzahlungen eines Auseinandersetzungsguthabens an ausgeschiedene Mitglieder oder durch Kündigung einzelner Anteile nicht unterschritten werden darf, beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.
Keine Nachschusspflicht |
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