Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts-und Nutzungsformen sowie Belastung/ Kauf und Veräußerung von Grundstücken; Projektentwicklung für Neu-und Altbauten sowie für Baudenkmale; Haus-und Grundstücksverwaltung eigener Objekte; Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Aus-, Fort-und Weiterbildung; gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf/ Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; Errichtung/ Unterhaltungen Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen.