Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten
Gegenstand
a) die Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energie sowie von Einrichtungen zur Energiespeicherung;
b) Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom, Wärme oder anderer Energieformen und Handel mit Energie auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene;
c) Unterstützung und Beratung zu regenerativer Energiegewinnung, Energieeffizienz und Energieeinsparung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit;
d) Betätigung als Einkaufsgenossenschaft für seine Mitglieder für Geräte, technische Anlagen, Energie jeglicher Art und Sonstiges, auch der Abschluss von Gruppenverträgen.