Der Vorstand besteht aus 2 Personen.
Die Mitglieder des Vorstands sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Genossenschaft befugt.
Gegenstand
Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern, aus dem eingesetzeten Kapital in Form von Geld oder Leistungseinlagen, kostenlosen Wohnraum herzustellen.