Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Einsparung und Lieferung von Energie oder Energieträgern sowie Dingen und Dienstleistungen, die zur Energiewandlung, Energieeinsparung oder Nutzung benötigt werden. Die Genossenschaft kann sich insoweit an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen gründen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.