Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem Vorstand für Finanzen und dem/der Beisitzer/in. Die Genossenschaft wird durch den Vorsitzenden oder den Vorstand für Finanzen jeweils allein oder durch den Beisitzer gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit.
Gegenstand
Die Bereitstellung und Organisation Persönlicher Assistenz für behinderte Menschen. Persönliche Assistenz ist dabei jede Form der persönlichen Hilfe (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Leistungen, Entlastung, Eingliederungshilfe, Schulassistenz, Studienassistenz, Elternassistenz, Kindergartenassistenz, Arbeitsassistenz und weitere persönliche Hilfen im Alltag), die Assistenznehmer*innen benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.