a) die Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder;
b) Vermittlung von Transporten;
c) die Berechnung, Bevorschussung, Einziehung und Auszahlung der Beförderungsentgelte für Straßenverkehrstransporte sowie die Einziehung und Abführung öffentlicher Abgaben, ferner die Einziehung von Beiträgen für Organisation des Verkehrsgewerbes;
d) die Schaffung, den Betrieb sowie die Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe, insbesondere: Autohöfen, Tankstellen, Fahrerunterkünften;
e) Handel mit allen Gegenständen für Betriebe des Verkehrsgewerbes und die Vermittlung solcher Geschäfte;
f) die Vermittlung und der Abschluß von Versicherungen, Finanzierungs- und Leasingprodukten und die Verwaltung von Versicherungsaufträgen;
g) die Vermittlung, sowie die Durchführung von Aufträgen für das Straßenverkehrsgewerbe. Hierbei kann die Genossenschaft auch die Durchführung von Aufträgen übernehmen, die ihr von Behörden und ähnlichen Stellen oder von der Generalversammlung übertragen werden.
Die Genossenschaft kann sich zur Erreichung ihres Zweckes und zur Verwirklichung der Gegenstände des Unternehmens an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben.
h) die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art.