Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen.
(3) Außerdem kann sie alle im Bereich der Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 27 der Satzung die Voraussetzungen.
(5) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Bundesländer Bremen und Niedersachsen.