Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Solar- und Windkraftanlagen, von Energiespeichersystemen sowie die Energieerzeugung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) Anlagen, inklusive der örtlichen Verteilernetze;
der Erwerb von Anlagen, auch gebrauchter, zur regenerativen Energiegewinnung sowie
der Betrieb oder die Verpachtung von Energien erzeugenden Anlagen;
der Absatz der gewonnenen Energien in Form von Strom und/oder Wärme;
die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenarativen Energiegewinnung, einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit.