Der Vorstand besteht aus zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
ist die gemeinsame Durchführung und Vermarktung von Komensationsmaßnahmen und Ökosystemdienstleistungen auf Grundstücksflächen im Eigentum oder Besitz der Mitgliedsbetriebe sowie die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von Grundflächen.