Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Hat die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder und ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Biogas- und Photovoltaikanlagen,
b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme
c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit
d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte
e) die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder
f) die Beteiligung an Gesellschaften im Bereich der Landwirtschaft und regenerativer Energien
g) der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.