Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern und höchstens fünf Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitlgieder vertreten gemeinsam. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder ermächtigen, in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Genossenschaft zu vertreten. Die hauptamtlich geschäftsführenden Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis, die Genossenschaft gemeinsam mit einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Die genossenschaftliche Struktur und der Förderzweck bilden - auf der Grundlage der als Anlage beigefügten "Travemünder Deklaration" der REWE Group vom 26. Juni 2007- die Grundlage der Geschäftstätigkeit und des Handelns der Genossenschaft. Der Begriff "REWE Group" umfasst alle Unternehmen, an denen die REWE-Zentralfinanz eG und/oder die REWE-Zentral-Aktiengesellschaft direkt oder indirekt, gemeinsam oder alleine, zu mindestens mit 50% (Stimmrechte oder Kapitalanteile) beteiligt ist.
Gegenstand der Genossenschaft ist die Betreuung selbstständiger Existenzen im Einzelhandel insbesondere durch
a) Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber der REWE Group und/oder
b) Erwerb und Betrieb von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen, soweit sie dem Förderauftrag unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, und/oder
c) Erwerb und Verwaltung von Immobilien und/oder
d) aktive Förderungsmaßnahmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.