| Gegenstand | Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetrieb, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen Beteiligungen sind zulässig
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder Ist zugelassen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen. |