mit der Befugnis die Genossenschaft mit einem anderen Liquidator zu vertreten
Gegenstand
1. Der Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung ihrer Mitglieder durch Altersvorsorgeleistungen jeder Art.
2. Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereichs auf Dritte zu übertragen. Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die diesem Zweck dienlich sind, ebenso die Gründung von Eigengesellschaften, sind zulässig.
3.Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen sowie altersgerechte Wohnungen für Mitglieder errichten und erwerben, denen die Rechte nach § 12, Ziff. 3 der Satzung zustelen
4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.