GNR 420 AG Potsdam · aktuell
Historischer Auszug
Phönix Wohnungsbaugenossenschaft eG
Status: aktuell
Lädt...
Genossenschaftsregister
des
Amtsgerichts
Potsdam
|
Registernummer
der
Genossenschaft:
420
P
Nr.
der
a)
Firme
Rechtsverhältnisse
Eintragung
|
b)
Sitz
(Ort-Jer
Zweigniederlassung)
c)
Gegenstanä-des
Unternehmens
Nachschusspflicht
|
a)
Vorstand
b)
Prokuristen
c)
Liquidatoren
|
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
|
|
|
EN
a)
Genossenschaft
a)
Das
Statut
ist
am
28.
Juni
2002
Phönix
ohne
Nachschuss-
|
Vorstandsvorsitzender:
Wohnungsbaugenossenschaft
pflicht
Christian
Wolff,
Herr
Christian
Wolff
ist
eG
geb.
am
03.03.1967,
alleinvertretungsberechtigt
und
befugt,
im
Namen
Berlin;
der
Genossenschaft
mi&"sich
im
eigenen
Namen
oder
b)
als
Vertreter
eines”"Dritten
Rechtsgeschäfte
Ludwigsfelde
Stellvertreter:
vorzunehmen.
Je
Vorstandsmitglieder
vertreten
Beschluss
Rainer
Rudolf
Schulze,
die
Genossenschaft
gemeinsan.
Blatt
5
££.
c)
geb.
am
05.02.1953,
Einzelvert#@tungsbefugnis
kann
erteilt
werden,
Statut
l.
Zweck
der
Genossenschaft
ist
vorrangig
eine
Berlin.
Die
Gengssenschaft
kann
auch
durch
ein
Blatt
8
£f£f,
Vors
sidsmitglied
in
Gemeinschaft
mit
einem
PreKuristen
vertreten
werden.
gute,
sichere
und
sozial
verantwortbare
Wohnungsversorgung
der
Mitglieder
der
Genossenschaft
und
Dritter,
als
auch
die
Möglichkeit
des
Eigentumserwerbs
genossenschaftlichen
Wohnraums
durch
ihre
|
Mitglieder
und
Dritter.
2.
Die
Genossenschaft
kann
Bauten
in
allen
Rechts-
und
Nutzungsformen
bewirtschaften,
errichten,
erwerben
und
betreuen.
Sie
kann
alle
im
Bereich
der
Wohnungswirtschaft,
des
Städtebaus
und
der
Infrastruktur
anfallenden
Aufgaben
übernehmen.
Hierzu
gehören
Gemeinschaftsanlagen
und
Folgeeinrichtungen,
Läden
und
Räume
für
Gewerbetreibende,
soziale,
wirtschaftliche
und
kulturelle
Einrichtungen
und
Dienstleistungen.
3.
Die
Genossenschaft
ist
zu
allen
Geschäften
und
Maßnahmen
berechtigt,
die
der
wirtschaftlichen
Förderung
und
Betreuung
ihrer
Mitglieder
dienlich
|
sind
und
sie
kann
sich
hier
dritter
Unternehnen
bedienen,
sich
an
solchen
beteiligen
oder
Eigengesellschaften
bilden.
Bekanntmachungen
der
Genossenschaft
erfolgen
unter
ihrer
Firma
in
der
Mitteldeutschen
Zeitung.
Bei
der
Bekanntmachung
sind
die
Namen
der
Personen
anzugeben,
von
denen
sie
ausgeht.
4.
Die
Ausdehnung
des
Geschäftsbetriebes
auf
Nichtmitglieder
ist
zugelassen;
Vorstand
und
Aufsichtsrat
beschließen
dies
in
gemeinsamen
Sitzungen.
|
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blätt