Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; gemeinsame Bewirtschaftung der im Eigentum der Mitglieder stehenden Waldflächen einschließlich der Produktion und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse