Die Genossenschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden oder seinem ersten Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sicher und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Wohneigentum ist nicht zulässig.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ersteckt sich auf Zossen. Die Ausdehnung des Geschäftsbereiches auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.