Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Zur Wohnungsversorgung überlässt die Genossenschaft ihren Mitgliedern Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft verschafft sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf oder in anderer rechtlicher Weise. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaues anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Tochtergesellschaften gründen.