Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungswirtschaft. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.